Sie zog im Anzeigerapport auch den Schluss, aus Sicht der polizeilichen Sachbearbeitung erscheine es als wenig glaubwürdig, dass die Privatklägerin 2 vom Beschuldigten zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei (pag. 1082). Ganz abgesehen davon, dass sich Opfer von sexuellen Übergriffen selten völlig rational verhalten, ist die Entstehungsgeschichte der Erstbekundungen transparent, gut dokumentiert und nachvollziehbar. Erstaussagen machte die Privatklägerin 2 gemäss ihren Angaben erstmals am 16. September 2016 gegenüber AD.________, wo sie dann auch übernachtete (pag. 1123 Z. 95 ff.).