Dieser «A.________ [Spitzname]» habe schon mehrere Frauen brutal vergewaltigt und auch Frau E.________ sei bereits vor 8-9 Monaten einmal von ihm vergewaltigt worden (pag. 1144 Z. 81 ff.). Die Privatklägerin 2 (und AE.________) meldete sich erst am 24. September 2014, ca. 12.30 Uhr, wieder bei der Polizei. Dies, nachdem sie im SPUT den Beschuldigten gesehen und sich von diesem bedroht gefühlt hatte. Als die Polizei beim SPUT eintraf, machte die Privatklägerin 2 vor Ort gegenüber der polizeilichen Sachbearbeiterin unter anderem die Spontanaussage, der Mann vor der Türe sei A.________ und habe sie vorige Woche vergewaltigt (pag.