Auf Initiative von AE.________ und im Einverständnis mit der Privatklägerin 2 gingen die beiden Frauen um ca. 10:00 Uhr zuerst auf den Notfall im Spital BC.________. Dort wurden sie ans Frauenspital in BI.________ verwiesen, wo dann ab 13:30 Uhr die vorerwähnte gynäkologische Untersuchung der Privatklägerin 2 erfolgte. Bei der Vorsprache auf dem Polizeiposten erklärte die Privatklägerin 2 dann, sie werde nur Aussagen machen, wenn sie die anonym tun könne.