6.2 Aussagen der Privatklägerin 2 6.2.1 Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat die Aussagen der Privatklägerin 2 (insgesamt drei Befragungen sowie eine Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung) sehr ausführlich und umfassend dargestellt. Darauf kann vorab verwiesen werden (pag. 1857 ff.). Für die Aussagen der Privatklägerin 2 anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung wird auf die Ausführungen in E. 3 hiervor verwiesen.