1200 ff.). Im Wesentlichen geht es deshalb in der vorliegenden «Aussage gegen Aussage- Konstellation» um die Würdigung der Aussagen der beiden Beteiligten. Immerhin ergänzend sind die Angaben der befragten Auskunftspersonen AG.________, AH.________ und insbesondere von AE.________ sowie AD.________ miteinzubeziehen. Die Aussagen von AI.________ (er weiss von nichts und war, wie auch der Beschuldigte indirekt bestätigte, erst am nächsten Morgen in der Wohnung; pag. 1177 ff.) und AJ.________ (er bezieht sich in seinen Aussagen auf den Vorfall in BI.________; pag. 1149 ff.) hingegen bringen in Bezug auf die Vorkommnisse in J.__