10 – Ziff. 16 (Schuldsprüche wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, wegen mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung, wegen mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Kontrollschildern, wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, wegen Führens eines Motorfahrrades ohne Berechtigung, wegen Hausfriedensbruchs, wegen Konsumwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz). Ebenfalls rechtskräftig sind die Ziff. V.2 (keine Ausscheidung von Kosten für die Zivilklage in erster Instanz) und die Ziff.