7. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, der Privatklägerin die entstandenen Parteikosten gemäss eingereichter Kostennote zu ersetzen; 8. Die Entschädigung für den amtlich eingesetzten Rechtbeistand von C.________ sei gemäss eingereichter Kostennote zu bestimmen und auszurichten, Im Zivilpunkt: 1. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, der Privatklägerin eine Genugtuung in der Höhe von CHF 2000.00 zu bezahlen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge –