3.2. am 28.03.2013, ca, 15.00 Uhr, in F.________, zum Nachteil seiner ehemaligen Lebenspartnerin C.________; 3.3. am 18.04.2013, ca. 18.00 Uhr, in Q.________, zum Nachteil seiner ehemaligen Lebenspartnerin C.________; 4. Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen der Beschimpfung, begangen am 28.03.2013 in F.________, zum Nachteil seiner ehemaligen Lebenspartnerin C.________; 5. Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen der Nötigung, begangen am 18.04.2013, ca. 18.00 Uhr, in Q.________, zum Nachteil seiner ehemaligen Lebenspartnerin C.________; 6. Die Verfahrenskosten seien dem Beschuldigten aufzuerlegen;