4. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sei nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 18 Rechtsanwalt D.________ erklärte in seiner Eingabe vom 22. März 2019 (pag. 2041 f.), er halte namens der Privatklägerin 1 vollumfänglich an den vor der Vorinstanz gestellten Anträgen fest. Mit Schreiben vom 20. Mai 2019 (pag. 2074 ff.) reichte er zudem folgende Anträge ein: Im Strafpunkt: