16 Staatsanwältin AF.________ beantragte und begründete ihrerseits Folgendes (pag. 2111 ff.): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 9. Juni 2017 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich