unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen sowie der gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten inkl. der anteilsmässigen erstinstanzlichen und gesamten oberinstanzlichen Kosten für die amtliche Verteidigung an den Kanton Bern. II. A.________ sei unter Anwendung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen zu verurteilen 1. zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 174 Tagen. 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00; III. Die Zivilklage sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. IV. Weiter sei