Dann sei es einfach dumm gelaufen (pag. 2089 Z. 292 ff.). Schliesslich gab der Beschuldigte an, er sei 1.95 Meter gross. Er wisse nicht mehr, wie schwer er im September 2014 gewesen sei. Damals sei er aber nicht so schwer gewesen. Heute wiege er 105 Kilogramm. Damals seien es etwa 85 Kilogramm gewesen (pag. 2089 Z. 306 ff.). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21. bis 23. Mai 2019 die folgenden Anträge (pag. 2106 ff.): I. A.________ sei freizusprechen