2088 Z. 271 ff.). Angesprochen auf den Vorfall mit der Frau im Zug gab der Beschuldigte an, er habe bei diesem Vorfall viel Stress und keine Kontrolle über sich gehabt. Er gebe zu, dass das nicht richtig gewesen sei von ihm (pag. 2088 Z. 280 ff.). Angesprochen auf den Vorfall vom 12. November 2012 meinte der Beschuldigte, die Kammer kenne seine Frau nicht gut, er aber schon. Sie habe sich mit einem Tuch gewürgt. Das sei nicht das erste Mal gewesen. Sie habe bereits früher einmal bei der Polizei fälschlicherweise ausgesagt, er habe sie geschlagen (pag. 2088 Z. 287 ff.).