Jetzt gehe es ihm besser. Auf Frage, wie es komme, dass er einmal sage, er habe den Sex mit der Privatklägerin 2 nicht genossen und dann wieder, der Sex sei gut gewesen, gab der Beschuldigte an, er sei betrunken gewesen, dann sei alles anders. Er müsse nicht mit ihr zusammen sein. Wenn er sie bei ihm hätte wohnen lassen, dann hätte sie der Hausmeister rausgeschmissen. Sein Leben sei sein Leben. Er sei kein Hund (pag. 2087 Z. 216 ff.). Auf Frage, wie er sich erkläre, dass die Privatklägerin 2 am Abend des 16. September 2014 bei AD.________ und am nächsten Tag auf der SPUT bei AE.________ von einer Vergewaltigung durch ihn (den Beschuldigten) gesprochen habe