Auf Vorhalt, dass er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ausgesagt habe, es habe eine Abmachung «Kokain gegen Sex» gegeben, gab der Beschuldigte an, es stimme, dass sie Drogen konsumiert hätten. Er habe die Privatklägerin 2 aber nie mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auf Frage, wieso die Privatklägerin 2 ihm ein gebrauchtes Kondom hätte entwenden sollen, um an dessen DNA zu gelangen (pag. 1104), wenn sowieso alles freiwillig gewesen sei, gab der Beschuldigte an, er sei damals wegen all der Probleme nicht normal im Kopf gewesen. Jetzt gehe es ihm besser.