Er (der Beschuldigte) habe der Privatklägerin 2 gesagt, er wolle, dass sie raus gehe. Sie habe dann sein Mobiltelefon gestohlen. Dann sei die Anzeige bei der Polizei gekommen. Die Privatklägerin 2 habe dies getan, weil er nichts mehr mit ihr habe zu tun haben wollen. Es habe am 15./16. September 2014 keine Gewalt gegeben. Sie hätten Drogen konsumiert und die Privatklägerin 2 habe Sex mit ihm gewollt. Sie habe ihm das gesagt. Das passiere automatisch zwischen Mann und Frau. Auf Vorhalt, dass er anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung ausgesagt habe, es habe eine Abmachung «Kokain gegen Sex» gegeben, gab der Beschuldigte an, es stimme, dass sie Drogen konsumiert hätten.