jemals nackt bei Ihnen im Bett?» – «Nein») gab der Beschuldigte an, dass sie zwar Sex gehabt hätten, aber nie mit Gewalt. Auf Frage, wieso seine Version ganz anders töne als diejenige der Privatklägerin 2, gab er an, die Privatklägerin 2 habe dort bei ihnen wohnen wollen. Sie hätten sich das nächste Mal eine Woche später getroffen. Sie sei durchs Fenster gekommen und habe sich neben ihn gelegt. Er habe ihr gesagt, er wolle sie nicht. Der Hausmeister habe Probleme gehabt, da er nicht gewollt habe, dass eine Person mehr in der Wohnung wohne und da ein Fahrrad gestohlen worden sei. Er (der Beschuldigte) habe der Privatklägerin 2 gesagt, er wolle, dass sie raus gehe.