2084 Z. 130 ff.). Der Beschuldigte seinerseits gab angesprochen auf den Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt Thorberg, worin stehe, er müsse lernen, Verantwortung zu übernehmen, zunächst an, er übernehme bereits Verantwortung für seine Taten. Er wisse, was er getan habe. Das Tötungsdelikt sei ein Unfall gewesen (pag. 2086 Z. 184 ff.). In Bezug auf den Vorwurf der Vergewaltigung gab der Beschuldigte an, die Privatklägerin 2 sei freiwillig mitgekommen und habe auch nicht weggehen wollen. Er habe ihr nie gesagt, sie solle mitkommen. Sie seien zuerst im Park «rumgehängt». Er