Das zweite Mal sei dann einfach zu viel gewesen. Sie habe sich auch gefragt, was der Beschuldigte wohl tun werde, wenn er wieder rauskomme. Beim ersten Mal habe er sie nicht «gfigget», sondern habe es mit der Hand getan. das sei ein Unterschied. Auch beim zweiten Mal sei sie sich nicht sicher gewesen, ob sie Anzeige erstatten solle. Sie sei ja noch einmal zurückgegangen. Aber schliesslich habe sie das Mobiltelefon des Beschuldigten genommen und es bei der Polizei abgegeben (pag. 2084 Z. 93 ff.). Die Privatkägerin 2 gab an, sie habe nach wie vor Angst vor dem Beschuldigten, weshalb sie ihn auch heute nicht habe sehen wollen.