Sie habe nicht um Hilfe gerufen, sondern habe nur «Hör auf!» gesagt. Sie sei zweimal ins Zimmer gegangen, der Beschuldigte habe sie aber jeweils wieder zurückgeholt (pag. 2083 Z. 62 ff.). Weiter sagte die Privatklägerin 2, sie habe schon vor diesem Vorfall einmal unfreiwilligen Geschlechtsverkehr mit dem Beschuldigten gehabt, damals aber keine Anzeige erstattet. Auf Frage, was dieses Mal anders gewesen sei, antwortete die Privatklägerin 2, der Beschuldigte habe ihr damals gesagt, sie solle keine Anzeige machen. Sie habe Angst vor ihm gehabt und sei bereits damals zu einem Psychiater gegangen. Das zweite Mal sei dann einfach zu viel gewesen.