2066 f.). In der oberinstanzlichen Verhandlung wurden zudem sowohl die Privatklägerin 2 als auch der Beschuldigte nochmals befragt (pag. 2082 ff.). Die Privatklägerin 2 bestätigte in Bezug auf den Vorwurf der Vergewaltigung ihre bisherigen Aussagen. Sie gab zusammengefasst an, sie sei am 15. September 2014 mit einer Frau und dem Beschuldigten nach J.________ gegangen, habe dabei aber nicht gewusst, wohin sie gingen. Sie habe rauchen gehen wollen und vielleicht ein bisschen dort sein. Primär sei es ihr ums Drogen Konsumieren gegangen. Sie habe gedacht, sie würden gleich wieder weggehen (pag. 2082 Z. 34 ff.).