3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mitteland vom 30.03.2016 und vom 22.09.2016. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 4. zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von total CHF 18‘412.50 (Gebühren des Gerichts von CHF 7‘500.00, Gebühren der Staatsanwaltschaft von CHF 10‘912.50) und Auslagen der Staatsanwaltschaft von CHF 9‘092.80, sowie den Kosten für den Auftritt der Staatsanwaltschaft von CHF 1‘500.00, insgesamt bestimmt auf CHF 29‘005.30. IV.