2. der einfachen Körperverletzung in einer Partnerschaft, begangen am 12.11.2012, ca. 08.00 Uhr, in F.________, zum Nachteil seiner ehemaligen Lebenspartnerin C.________; 3. der einfachen Körperverletzung, mehrfach begangen 3.1. am 10.10.2013, ca. 23.45 Uhr, in M.________, zum Nachteil von N.________; 3.2. am 9.2.2014, ca. 22.15 Uhr, in BC.________, Bahnhof, zum Nachteil von O.________; 4. der Tätlichkeit, begangen am 19.8.2014, ca. 18.30 Uhr in BC.________, Bahnhof, zum Nachteil von P.________; 5. des Entziehens von Minderjährigen, Versuch, begangen am 28.3.2013 in F.________, zum Nachteil von C.________;