4. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz; angeblich begangen am 13./14.8.2013 in G.________; 7 5. von der Anschuldigung der sexuellen Belästigung, angeblich begangen am 31.7.2015 ca. 16.20 Uhr in K.________, zum Nachteil von L.________; ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. III. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Vergewaltigung, begangen am 16.9.2014, ca. 01.30 Uhr, in J.________, zum Nachteil von E.________;