1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) erkannte mit Urteil vom 9. Juni 2017 (pag. 1783 ff.): I. Das Strafverfahren gegen A.________ 1. wegen Tätlichkeit in einer Partnerschaft, angeblich begangen am 28.3.2013, ca. 15.00 Uhr, in F.________, zum Nachteil seiner ehemaligen Lebenspartnerin C.________; 2. wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, angeblich begangen am 18.6.2013, ca. 19.50 Uhr bis ca. 20.15 Uhr in F.________; 3. wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen bis 09.06.2014 in BC.________;