IV. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, a.v.d. Fürsprecherin B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. Fürsprecher D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 51 Bern, 12. September 2019 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: