verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 235 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 7‘050.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus vom 4. Mai 2017. Davon sind 100 Tagessätze zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 135 Tagessätzen wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8‘971.50. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00. 4. Zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 13‘792.20 an die Straf- und Zivilklägerin C.__