Für die Freisprüche wurden erstinstanzlich ¼ der gesamten Verfahrenskosten, ausmachend insgesamt CHF 2‘990.50, zu Lasten des Kantons Bern ausgeschieden. Die auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten im Umfang von ¾, ausmachend insgesamt CHF 8‘971.50, wurden der Beschuldigten auferlegt. Diese Kostenregelung sowie die Höhe der erstinstanzlich festgesetzten Verfahrenskosten sind nicht zu beanstanden. Die Beschuldigte hat die auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Gerichtskosten, sich belaufend auf CHF 8‘971.50 (exkl. amtlicher Entschädigung), zu tragen.