25. Fazit Aufgrund dieser Erwägungen ist die vorinstanzlich ausgefällte Strafe zu bestätigen und die Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 235 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 7‘050.00, zu verurteilen, dies als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus vom 4. Mai 2017. Davon sind 100 Tagessätze zu bezahlen und für 135 Tagessätze wird der Vollzug aufgeschoben. Die Probezeit wird auf 3 Jahre festgesetzt. 45 V. Kosten und Entschädigung