Das Gericht kann dies daher nicht völlig unberücksichtigt lassen. Mit Blick auf die im Urteilszeitpunkt hängigen Strafverfahren gegen die Beschuldigte bleibt die Legalprognose der Beschuldigten eher ungewiss. Das Gericht hat erhebliche Zweifel an der Belehrbarkeit der Beschuldigten und an der Warnwirkung eines Urteils auf diese. Daher erachtet es unter Würdigung der gesamtem Umstände als angemessen und erforderlich, die vorliegende Geldstrafe teilbedingt auszusprechen.