21. Zusatzstrafenbildung Damit ergibt sich eine hypothetische Gesamtgeldstrafe von 366 Tagessätzen. Die infolge Asperation eintretende Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe (4 Tagessätze) ist von der Strafe für die neu beurteilten Delikte (360 Tagessätze) abzuziehen, womit eine vorläufige Zusatzstrafe von 356 Tagessätzen Geldstrafe resultiert.