20. Asperation der Grundstrafe Mit Urteil vom 4. Mai 2017 verurteilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus die Beschuldigte wegen einer Widerhandlung gegen das SVG (Führen eines Personenwagens trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Führerausweises) zu einer (bedingten) Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie zu einer (Verbindungs-)busse von CHF 300.00 (pag. 1274). Diese Geldstrafe ist im Rahmen der Asperation im Umfang von 6 Tagessätzen zu berücksichtigen.