In beiden Fällen ist der Erfolg nicht eingetreten, es blieb damit beim Versuch. Diese Tatsache wird strafmindernd berücksichtigt, was zu einer Reduktion auf neu 40 Strafeinheiten führt. Die festgesetzte Einsatzstrafe wird schliesslich durch Asperation von 30 Strafeinheiten auf 180 Strafeinheiten erhöht.