Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs der Urkundenfälschungen zum Schuldspruch wegen versuchten Betrugs rechtfertigt sich ausnahmsweise eine Asperation mit Faktor ½. Für den Schuldspruch wegen der Vertragsfälschung werden damit 25 Tagessätze asperiert. Für die Fälschung der E- Mail werden im Rahmen der Asperation 15 Tagessätze berücksichtigt. 19.2 Üble Nachrede (mehrfach) Die Vorinstanz erwog bezüglich der Asperation für den Schuldspruch wegen mehrfacher übler Nachrede Folgendes (S. 50 der Urteilsbegründung; pag. 1093):