Die Beschuldigte visierte mit den beiden Fälschungen einen unrechtmässigen finanziellen Vorteil in der Höhe von immerhin CHF 52‘803.90 zuzüglich Zins an. Sie beabsichtigte, das Gericht mittels des gefälschten Vertrages über den Bestand der ihrerseits gegenüber der Privatklägerin zu Unrecht geltend gemachten Forderung zu täuschen. Bei der Privatklägerin handelt es sich um die ehemalige Arbeitskollegin der Beschuldigten.