19. Asperation für die restlichen neu zu beurteilenden Delikte 19.1 Urkundenfälschung (mehrfach) 19.1.1 Objektive Tatkomponenten Geschütztes Rechtsgut von Art. 251 aStGB ist das Vertrauen, welches einer Urkunde im Rechtsverkehr als Beweismittel entgegengebracht wird (BOOG, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. A. 2019, N 5 zu vor Art. 251). Die VBRS-Richtlinien sehen beim Tatbestand der Urkundenfälschung eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor, bei folgendem Referenzsachverhalt (S. 50): «Der Täter unterzeichnet einen Autoleasingvertrag mit einem falschen Namen, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist.