1093 f.): Über das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse der Beschuldigten ist nicht allzu viel bekannt und sie sind als neutral zu bewerten. Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme führte sie aus, sie sei derzeit im 8. Monat schwanger und arbeite nicht. Sie habe bis zu ihrem Arbeitsunterbruch ca. CHF 3‘000.00 (brutto) pro Monat verdient. Sie lebe in einer Partnerschaft, habe aber keine Unterstützungspflichten. Weiter verfüge sie weder über grösseres Vermögen oder Schulden (Bd. I pag. 322 Z. 517 ff.). Die Beschuldigte weist einige nicht einschlägige Vorstrafen (Verkehrsregelverletzungen) auf.