Die Beschuldigte fälschte einen Vertrag und reichte diesen dem Regionalgericht ein. Sie produzierte die Fälschung des Vertrages (sowie diejenige der E-Mail) im Hinblick auf einen Zivilprozess. Sie wollte das Gericht über den Bestand einer unrechtmässigen Forderung täuschen und es dazu verleiten, ein materiell unrichtiges Urteil zu Lasten einer Drittperson, der Privatklägerin, auszufällen. Die Beschuldigte legte damit eine nicht unerhebliche kriminelle Energie an den Tag. Ihr Verhalten zeugt von einem sorgfältig geplanten, berechnenden Vorgehen. Der Handlungsunwert wirkt sich demnach ebenfalls verschuldenserhöhend aus.