18. Strafzumessung für die Einsatzstrafe (Betrugsversuch) 18.1 Objektive Tatkomponenten In Bezug auf den Schuldspruch wegen versuchten Betrugs ist strafzumessenderweise vom vollendeten Delikt auszugehen. Die VBRS-Richtlinien sehen für einen vollendeten Betrug mit einem Deliktsbetrag von CHF 20‘000.00 ein Strafmass von 120 Strafeinheiten vor (S. 47). Vorliegend steht ein mehr als doppelt so hoher Deliktsbetrag (CHF 52‘803.90) im Raum, was sich klar verschuldenserhöhend auswirkt. Erhöhend ins Gewicht fällt auch die perfide Vorgehensweise. Die Beschuldigte fälschte einen Vertrag und reichte diesen dem Regionalgericht ein.