Nach der Festlegung der Einsatzstrafe sind in einem weiteren Schritt die Strafen für die übrigen neu zu beurteilenden Delikte (mehrfache Urkundenfälschung, mehrfache üble Nachrede und mehrfach versuchte Nötigung) festzusetzen und die Einsatzstrafe ist angemessen zu erhöhen. Schliesslich ist die Gesamtstrafe der neu zu beurteilenden Delikte um die Grundstrafe aus der Verur-