Nachfolgend ist zu prüfen, ob die Grundstrafe oder die neu zu beurteilenden Delikte die schwerste Straftat enthalten. Im Urteil vom 4. Mai 2017 wurde eine Widerhandlung gegen das SVG beurteilt, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (Art. 95 Abs. 1 Bst. b SVG; pag. 1274). Neu zu beurteilen sind die Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung, versuchten Betrugs, mehrfacher übler Nachrede und mehrfach versuchter Nötigung. Für die Urkundenfälschung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor (Art.