17. Methodik im vorliegenden Fall, Strafrahmen und schwerstes Delikt Gegen die Beschuldigte besteht eine vorliegend relevante Vorstrafe, welche bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus am 4. Mai 2017 wegen einer Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (Führen eines Personenwagens trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Führerausweises [SVG; SR 741.01]) zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie zu einer (Verbindungs-)busse von CHF 300.00 verurteilt, wobei die Probezeit auf zwei Jahre festgelegt wurde (pag.