13. Fazit / Konkurrenzen Vorliegend erfolgen somit Schuldsprüche wegen mehrfacher Urkundenfälschung und wegen versuchten Betrugs. Aufgrund der Verschiedenheit der Rechtsgüter besteht zwischen Betrug und Urkundenfälschung echte Konkurrenz (statt vieler BGE 129 IV 53 E. 3 und 3.6; BGE 71 IV 205 E. 3). IV. Strafzumessung