Daher ist ungewiss, ob die Echtheit des Vertrages im Rahmen des ordentlichen Zivilprozesses in Frage gestellt worden wäre. Durch die mehrfach beschriebene Vorgehensweise manifestierte die Beschuldigte eindeutig, dass sie dazu entschlossen war, das Gericht mittels des gefälschten Vertrages über den Bestand der ihrerseits zu Unrecht geltend gemachten Forderung zu täuschen und es dazu zu veranlassen, gestützt auf die durch den gefälschten Vertrag hervorgerufene irrige Vorstellung ein materiell unrichtiges Urteil zu Lasten der Privatklägerin auszufällen.