34 verletzung zur Rückzahlung der Kurskosten verpflichtet, glaubwürdig erscheinen lassen. Durch die Vorlage einer gefälschten Urkunde zwecks Irreführung bediente sie sich «besonderer Machenschaften». Es ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich beim eingereichten Vertrag um eine Fälschung handelt. Daher ist ungewiss, ob die Echtheit des Vertrages im Rahmen des ordentlichen Zivilprozesses in Frage gestellt worden wäre.