Damit beabsichtigte sie, die Behörde bzw. das Gericht über den Bestand ihrer angeblichen Forderung gegenüber der Privatklägerin zu täuschen und das Gericht zu veranlassen, gestützt auf den gefälschten Vertrag ein materiell unrichtiges Urteil zu Lasten der Privatklägerin auszufällen und ihr eine unrechtmässige Forderung zuzusprechen. Die Beschuldigte handelte mithin sowohl mit Täuschungs- als auch mit Schädigungs- und Vorteilsabsicht.