30 Subjektiv wird hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale Vorsatz verlangt, wobei Eventualvorsatz genügt. Dem Täter muss im Sinne einer Laienbewertung bewusst sein, dass es sich beim Tatobjekt um eine Urkunde handelt (statt vieler BGE 138 IV 130 E. 3.2.1; BOOG, in: Basler Kommentar Strafrecht, 4. A. 2019, N 181 zu Art. 251). Zudem muss der Täter in der Absicht handeln, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen (Schädigungs- oder Vorteilsabsicht).