Wer somit die echte Unterschrift einer Drittperson verwendet, um mit den Mitteln des Computers, des Scanners und danach des Druckers eine Urkunde zu erstellen, die den Eindruck erwecken soll, die fragliche Drittperson habe dieses Dokument tatsächlich unterschrieben, der täuscht vor, die Urkunde stamme von einer Person, von der sie in Wirklichkeit nicht stammt und begeht somit eine Urkundenfälschung. Dasselbe gilt, wenn der wirkliche Aussteller neben seiner Unterschrift diejenige eines anderen als Mitunterzeichnender hinzufügt.