Die Beschuldigte wollte das Gericht mit dem manipulierten Vertrag über den Bestand ihrer (unrechtmässigen) Forderung gegenüber der Privatklägerin täuschen und dazu bewegen, gestützt darauf ein materiell unrichtiges Urteil zum Nachteil der Privatklägerin auszufällen und ihr die Forderung zuzusprechen. Eine Dritttäterschaft steht in casu wie bereits erwähnt nicht zur Diskussion. 10.6 Beweisfazit / rechtserheblicher Sachverhalt für die Kammer Die Kammer kommt damit zum Ergebnis, dass die Beschuldigte den Vertrag vom 19. November 2012 eigenmächtig redigierte.