Demnach ist offenkundig, dass die Beschuldigte die E-Mail und den Vertrag im Hinblick darauf «produzierte», die Forderung, die sie gegenüber der Privatklägerin zu haben behauptet und aus der in Wahrheit nie vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung ableitet, im Zivilprozess zu belegen und durchzusetzen. Die Beschuldigte wollte das Gericht mit dem manipulierten Vertrag über den Bestand ihrer (unrechtmässigen) Forderung gegenüber der Privatklägerin täuschen und dazu bewegen, gestützt darauf ein materiell unrichtiges Urteil zum Nachteil der Privatklägerin auszufällen und ihr die Forderung zuzusprechen.